Vorsorgevollmacht - kostenlos & juristisch geprüft

Gratis Vorsorgevollmacht der Monuta Sterbegeldversicherung

"Film einfügen"

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Ein Beispiel aus dem Leben: erleidet der Ehemann einen Schlaganfall und ist hilflos ans Bett gefesselt, kann, wenn vorher bevollmächtigt, seine Ehefrau seine Angelegenheiten erledigen. Liegt allerdings keine Vorosrogevollmacht vor, kommt der "Fall" vor das Betreuungsgericht.

Denn die aktuellen Gesetze besagen, dass kein Volljähriger für einen anderen Entscheidungen treffen darf, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt worden, oder es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.

In der Vorsorgevollmacht kann jeder frei bestimmen, wem er seine finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten überantworten möchte. Für die Angehörigen ist dies im Zweifelsfall eine große Erleichterung - denn ein vom Gericht eingesetzter Betreuer ist nicht verpflichtet, sich mit Ihnen über die Betreuung und die Verwendung des Vermögens des Betroffenen auseinanderzusetzen.

Die Vollmacht muss schirftlich verfasst und in besonderen Fällen / z.B. wenn es um den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Bankgeschäfte geht ) auch notariell beglaubigt werden. Da die Vorsorgevollmacht ab dem Tage gilt, an dem sie unterschrieben wurde, sollte eine missbräuchliche Verwendung durch sichere Verwahrung ausgeschlossen werden.

Eine juristisch geprüfte Vorsorgevollmacht der Monuta erhalten Sie über nachstehenden Link.

Jetzt kostenlos anfordern unter:

https://www.monuta.de/landingpages/vorsorgedokumente-%28iframe%29?vpid=1030702

Wichtig: Registrieren Sie Ihre Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Das Betreuungsgericht prüft immer  erst, ob eine Registrierung erfolgt ist.

Dokumentennotallservice

Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit durch Vorsorgedokumente zu treffen, ist wichtig. Entscheidend ist aber auch dafür zu sorgen, dass diese Dokumente im Notfall einfach und schnell und vor allem ohne eigenes Zutun gefunden werden. Denn es nützen die besten Dokumente nichts, wenn sie z.B. bei einem Unfall nicht rechtzeitig gefunden werden bzw. nicht zeitnah, den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, zur Verfügung stehen. Man braucht  also für den Fall der Fälle eine zwiefache Absicherung:

- eine rechtliche Absicherung durch Vorsorgedokumente ( Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht ) damit die Angehörigen und eben nicht Dritte, z.B.    staatliche Betreuer für Sie entscheiden und

- eine organisatorische Absicherung z.B. durch einen mit den Vorsorgedokumenten gekoppelten Notfallservice.

Für einen solchen Notfallservice empfehlen wir die GFVV - Gesellschaft für #Vorsorgeverfügungen mbH.

Informationen dazu finden Sie unter:

https://bayern.gfvv24direkt.de