Patientenverfügung - kostenlos  & juristisch geprüft

Gratis Patientenverfügung der Monuta Sterbegeldversicherung

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Was passiert eigentlich, wenn Sie selbst oder Ihr (Ehe-) Partner durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtiige Entscheidungen zu treffen? Darf der (Ehe-) Partner diese  Angelegenheiten regeln, z. B.über das Vermögen verfügung oder die medizinische Betreuung organisieren?

Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es leigt eine Vollmacht vor. Um Sie auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bestmöglich abzusichern, bietet Ihnen die Monuta Sterbegeldversicherung als zusätzlichen Service kostenfreie und juristisch geprüfte Vorlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Jetzt über nachfolgenden Link kostenlos anfordern:

https://www.monuta.de/landingpages/vorsorgeverfügungen-%28iframe%29?vpid=1030702

Was regelt die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung sorgt dafür,daß im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen bzw. Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte.

Das 2009 verabschiedete "dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" vernankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung sagt dem behandelnden Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Eine Formulierung wie "unwürdiges Dahinvegetieren" sagt beispielsweise gar nichts aus,denn sie ist von den Wertvorstellungen des jeweiligen Patienten geprägt und damit nicht allgemeingültig. Formulierungen müssen konkret sein, um Gültigkeit zu haben.

Um Fehler zu vermeiden, bietet die Monuta Ihnen eine juristisch geprüfte Vorlage für die Patientenverfügung.

Dokumentennotfallservice

Vorsorge für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit durch Vorsorgedokumente zu treffen, ist wichtig. Entscheidend ist aber auch dafür zu sorgen, dass diese Dokumente im Notfall einfach und schnell und vor allem ohne eigenes Zutun gefunden werden. Denn es nützen die besten Dokumente nichts, wenn sie z.B. bei einem Unfall nicht rechtzeitig gefunden werden bzw. nicht zeitnah, den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, zur Verüfugung stehen. Man braucht also für den Fall der Fälle eine zweifache Absicherung:

- eine rechtliche Absicherung durch Vorsorgedokumente ( Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht ) , damit die Angehörigen und eben nicht Dritte,    z.B.   staatliche Betreuer für Sie entscheiden und

- eine organisatorische Absicherung z.B. durch einen mit den Vorsorgedokumenten gekoppelten Notfallservice

Für einen solchen Notfallservice empfehlen wir die GFVV - Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH.

Informationen dazu finden Sie unter:

https://bayern.gfvv24direkt.de