-   Bereits 2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld

        der GKV komplett gestrichen und die Verantwortung

        zu 100 % den Bürgern aufgebürdet

  -     Das Steuerprivileg der privaten Sterbegeldversicherung

         bleibt auch zukünftig erhalten

         ( im Unterschied zurklassischen Lebensversicherung )

-       Sterbegeldversicherungen zählen zum Schonvermögen

         ( § 90 SGB XII ) und nicht zum anrechenbaren Vermögen

         in sozialen Härtefällen