- Bereits 2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld
der GKV komplett gestrichen und die Verantwortung
zu 100 % den Bürgern aufgebürdet
- Das Steuerprivileg der privaten Sterbegeldversicherung
bleibt auch zukünftig erhalten
( im Unterschied zurklassischen Lebensversicherung )
- Sterbegeldversicherungen zählen zum Schonvermögen
( § 90 SGB XII ) und nicht zum anrechenbaren Vermögen
in sozialen Härtefällen