Sorgerechtsverfügung

Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland nicht ein Mitglied der Familie tun darf, sondern dass diese Aufgabe das Jugendamt wahrnehmen wird. Die Familie kann dann kaum noch Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben, denn das übernimmt dann das staatliche Jugendamt und das bedeutet für die Waisen fast immer, fortan ein einem Jugendheim zu leben. da die meinsten Bundesländer ca. eien Jugendamtsmitarbeiter für ca. 200 Waisen vorhalten, werden die meisten Eltern ihre Kinder dort nicht betreut sehen wollen. Dann muss aber eine Sorgerechtsverfügung verfasst werden.

Für die Regelung des Sorgerechts ist wichtig, dass die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst wird und inhaltlich, dass neben dem Erziehungsrecht auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Erbes des Kindes bis zu seiner Volljähigkeit, geregelt wird.

Ohne Sorgerechtsverfügung werden die Waisen fast immerr der alleinigen Obhut des Jugendamtes unterstellt und in ein Jugendheim verbracht werden.

Die Verwendung von Mustern für Sorgerechtsverfügungen ist sehr beliebt. Leider weiß kaum jemand, dass eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst werden muss und somit Formulare schon deshalb unwirksam sind.

Damit bei der Formulierung alles berücksichtigt wird, was rechtlich notwendig ist und im Interesse der eigenen Kinder keine Fehler passieren, sollte man sich an einen Spezialisten werden ( Anwalt, Notar ).

Auch bei diesem Dokument sollte gewährleistet sein, dass es ohne Ihr Zutun den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, zeitnah zur Verfügung stehen, damit entsprechend Ihres Willens für Ihre minderjaährigen Kinder gehandelt werden kann.

Wir empfehen hier die GFVV - Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://bayern.gfvv24direkt.de